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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 4 KR 530/16 B ER |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 05.10.2016 - S 37 KR 513/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 4 KR 530/16 B ER
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 4 KR 531/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 11/14 R
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in Einrichtung der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 4 KR 530/16
Unter dem 28. September 2016 informierte die Antragsgegnerin die verordnende Ärztin des Antragstellers darüber, dass die Medikamentengabe im Rahmen der häuslichen Krankenpflege angesichts des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Februar 2015 (B 3 KR 11/14 R) nicht weiter übernommen werden könne.In Anlehnung an die Entscheidung des BSG vom 25. Februar 2015 (B 3 KR 11/14 R) geht der erkennende Senat für den hier zu entscheidenden Einzelfall davon aus, dass einfachste medizinische Maßnahmen, die für Versicherte im eigenen Haushalt praktisch von jedem erwachsenen Haushaltsangehörigen erbracht werden können und keine medizinischen Fachkenntnisse erfordern - wie das Herrichten und Verabreichen von Medikamenten - der Natur der Sache nach von der Einrichtung selbst übernommen werden können.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2016 - L 4 KR 345/16
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 4 KR 530/16
Wenn die Einrichtung auf Hilfe bei sozialen Schwierigkeiten ausgerichtet sei und persönliche Hilfe und Unterkunft anbiete und die Leistungs- und Prüfungsvereinbarung keine medizinische Hilfestellung selbst für einfachste Maßnahmen vorsehe, bestehe keine Leistungspflicht der Einrichtung (mit Hinweis auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 29. Juli 2016, Az.: L 4 KR 345/16 B ER).Eine Vergleichbarkeit mit der Entscheidung des Senats vom 29. Juli 2016, L 4 KR 345/16 B ER, ergibt sich bereits aufgrund der Unterschiedlichkeit der Vertragslage und des medizinischen Sachverhalts nicht.
- BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95
Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Täglicher Lebensablauf - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 4 KR 530/16
Dazu gehören demnach auch die hier in Rede stehenden einfachsten medizinischen Maßnahmen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 10).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2016 - L 4 KR 608/16 Der erkennende Senat habe -wie auch der 16. Senat des LSG- in weiteren, vergleichbaren Verfahren (u.a. L 4 KR 530/16 B ER; L 4 KR 540/16 B ER; L 4 KR 532/16 B ER und L 4 KR 548/16 B ER) eine Leistungspflicht der dortigen Einrichtung einer stationären Hilfe für Personen gem. §§ 67 - 69 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) angenommen.
Gleiches gilt, soweit die Antragsgegnerin meint, dass eine Vergleichbarkeit des vorliegenden Sachverhalts mit den vom erkennenden Senat unter den Az. L 4 KR 530/16 B ER; L 4 KR 540/16 B ER; L 4 KR 532/16 B ER und L 4 KR 548/16 B ER entschiedenen Fällen sowie dem vom 16. Senat des LSG entschiedenen Fall vorliegt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2016 - L 4 KR 531/16 Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine andere Entscheidung, wie sich aus dem Beschluss des Senats vom heutigen Tage zum Az. L 4 KR 530/16 B ER ergibt.